Auf Basis von schweren Gelenksbrüchen,
mit Verwerfung der Gelenkfläche, aber auch nach geringeren Unfällen mit nachfolgendem Knorpelschaden, kann es zu einer irreversiblen Gelenksschädigung kommen.
In solchen Fällen kann es nötig werden einen „künstliche Gelenksersatz“ (Endoprothese) zu verwenden.
Bei diesen Eingriffen werden Teile oder auch der gesamte Anteil des Gelenkes durch metallische Ersatzgelenkflächen ersetzt. Die Verankerung gelingt heute so gut, dass bereits direkt nach der Operation mit einer Mobilisierung der Patienten begonnen werden kann.
In besonderen Fällen, vor allem bei bereits präoperativ bestehenden Bewegungseinschränkungen, kann ein anschließender Rehabilitationsaufenthalt nötig werden, bei dessen Beantragung wir gerne behilflich sind.